FotoDesign Flad

Hauptstr. 115

75365 Calw

Telefon: +49 7051 9312505

E-Mail:info@fotodesign-flad.de

 

Verantwortlich:

Jasmin Flad

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz (ID):

DE285336362

 

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AGB's:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma FotoDesign – Jasmin Flad

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma FotoDesign – Jasmin Flad (Auftragnehmer) übernommenen Aufträge, für Angebote sowie für Lieferungen und Leis­tungen aller Art.

 

2. Unter dem Begriff Lichtbilder werden in diesen AGB alle von der Firma FotoDesign – Jasmin Flad hergestellten Produkte in jedweder Form bzw. jedwedem Medium, in dem sie erstellt wurden, verstanden.

 

II. Auftragsausführung

1. Der Auftragnehmer wird den ihm erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er ist berechtigt, den Auftrag oder Teile des Auftrages durch Dritte ausführen zu lassen.

Der Auftragnehmer ist in der Durchführung des Auftrages frei, soweit keine gesonderte Vereinba­rung getroffen wird.

 

2. Lichtbilder unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum. Die Ausübung dieses künst-leri­schen Gestaltungsspielraumes obliegt allein dem Auftragnehmer bzw. dem mit der Ausführung des Auftrags beauftragten Fotografen. Diesem obliegt die Auswahl des Aufnahmeortes sowie die Aus­wahl der zur Fertigung von Lichtbildern notwendigen Ausrüstung.

 

3. Bei Portraitaufnahmen ist das Fotografieren durch Dritte nicht erlaubt.

 

4. Bei Aufnahmen im Rahmen einer Veranstaltung kann nicht garantiert werden, dass alle anwesen­den Gäste abgelichtet werden.

 

5. Der Auftragnehmer wählt die Lichtbilder aus, die dem Auftraggeber vorgelegt werden.

 

6. Soweit der Auftraggeber nicht innerhalb von einer Woche nach Übergabe der Lichtbilder gegen­über dem Auftragnehmer schriftlich Mängel rügt, gilt das Werk des Auftragnehmers als mangelfrei abgenommen.

 

7. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Lichtbilder dauerhaft zu archivieren, sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Regelung hierüber getroffen wurde.

Das Originallichtbildmaterial verbleibt beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber bedarf einer gesonderten kostenpflichtigen Vereinbarung.

 

III. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Persönlichkeitsrechte, Eigenwer-bung

1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Lichtbildern zu.

 

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Lichtbildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Dies schließt das Recht zur Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte für private Zwecke ein. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet.

Ausdrücklich wird klargestellt, dass das Urheberrecht nicht übertragen wird.

 

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Forderungen des Auftragnehmers auf den Auftraggeber über.

 

3. Dem Auftragnehmer wird gestattet, die Lichtbilder für Eigenwerbung (z.B. Ausstellungen, Ho-me­page, Blog, Fachmagazine usw.) zu verwenden, wenn der Auftraggeber dieser Verwendung nicht bei Erteilung des Auftrages schriftlich widerspricht.

 

 IV. Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus Verzug, Unmöglichkeit der Leis­tung sowie Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Nebenpflichten bei Vertragsschluss sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Auf­tragnehmers verursacht worden sind, es sei denn, es handelt sich um Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei unverschuldeter Verhinderung des Auftragnehmers (z.B. kurzfristige Krankheit, Verkehrsunfall, höhere Gewalt usw.) wegen der der Auftragnehmer nicht zum vereinbarten Termin erscheinen kann, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Für diesen Fall sichert der Auftragnehmer jedoch zu, kurzfristig für Ersatz zu sorgen, soweit dies möglich ist. Einen Anspruch hierauf kann der Auftraggeber jedoch nicht herleiten.

 

2. Sofern der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung Dritte beauftragt oder in die Auftragserfüllung mit einbezieht, haftet er nur für vorsätzliches oder fahrlässiges eigenes Verschulden. Die Haf­tung in diesem Fall ist begrenzt auf den Materialwert der Lichtbilder.

 

3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbil­dern. Weiter ist die Haftung ausgeschlossen für Schäden, die durch Übertragung von gelieferten Da­ten und Lichtbildern entstehen.

 

4. Für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder haftet der Auftragnehmer nur im Rah­men der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Es wird keine Haftung für Ver-fär­bungen im Falzbereich von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernommen.

 

5. Die Zusendung von Lichtbildern geschieht auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

6. Farbabweichungen bei Reproduktionen, Nachbestellungen, Vergrößerungen u.ä. stel­len keinen Mangel dar.

 

7. Liefertermine für Lichtbilder sind unverbindlich, außer der Auftragnehmer bestätigt diese schrift­lich als Fixtermin. Der Auftragnehmer haftet bei Überschreitung von Lieferterminen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

 V. Honorar

1. Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber für die Durchführung des Auftrages kein Honorar vereinbart ist, bestimmt sich dieses nach der jeweils gültigen Preisliste des Auftrag­nehmers, welche auf der Homepage www. fotodesign-flad.de eingesehen werden kann.

Für Endverbraucher versteht sich das Honorar inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Bei Reportagen, Hochzeitsveranstaltungen u.ä. sind von der gebuchten Zeit bis zu 30 Minuten für Aufbau und Vorbereitung des Auftragnehmers einkalkuliert.

 

3. Soweit der für die Auftragserfüllung vereinbarte zeitliche Rahmen aus nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Gründen überschritten wird, gilt für die darüber hinausgehenden Zeit der vereinbar­te Stunden- oder Tagessatz bzw. mangels Vereinbarung der in der gültigen Preisliste enthaltene Satz.

 

4. Bei Auftragsannahme ist eine vom Auftragnehmer zu bemessende angemessene Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme durch den Auftraggeber zu leisten und sofort zur Zahlung fällig.

Mit der Bezahlung der Anzahlung bestätigt der Auftraggeber die Richtigkeit der ihm erteilten Auf­tragsbestätigung.

 

Das restliche Honorar des Auftragnehmers ist bei Beginn der Durchführung der beauftragten Arbei­ten zur Bezahlung fällig und zu diesem Zeitpunkt in bar zu leisten oder durch Vorlage eines Nach­weises der Überweisung auf das Konto des Auftragnehmers nachzuweisen.

 

5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars des Auftragnehmers bleiben die gelieferten Licht­bilder und sonstigen Waren Eigentum des Auftragnehmers.

 

6. Rabatte und ähnliche Nachlässe sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

 

7. Mehrkosten durch Änderung der beauftragten Arbeiten hat der Auftraggeber gesondert zu vergüten.

 

8. Tritt der Auftraggeber vor Ausführung der Arbeiten durch den Auftragnehmer vom Vertrag zu­rück, so ist der Auftragnehmer berechtigt im Falle des Rücktritts

     - bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Ausführungstermin                       50 %

     - bis 1 Woche vor dem vereinbarten Ausführungstermin                          75 %

des vereinbarten Honorars zu bezahlen.

 

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Scha­den entstanden ist.

 

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, Inhaber der Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte an den dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen zu sein. Weiter versichert er, die Einwilligung zur Veröffent­lichung, Vervielfältigung und Verbreitung der auf Lichtbildern abgebildeten Personen zu besitzen.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer ausdrücklich von Ersatzansprüchen Dritter aus der Ver­letzung dieser Verpflichtungen frei.

 

VII. Datenschutz

 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3. Eine etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch an nächsten kommt.

 

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder es sich bei dem Auftraggeber nicht um eine Privatperson handelt, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.